§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Kintel UG (haftungsbeschränkt), Anna-von-Gierke-Ring 34, 21035 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Telefonassistenten.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer erstellt, optimiert und verwaltet KI-basierte Telefonassistenten für Unternehmen. Die Assistenten können insbesondere folgende Funktionen umfassen:
- Entgegennahme und Weiterleitung von Anrufen
- Transkription von Gesprächen
- Automatisierter Versand von E-Mails
- Terminvereinbarungen
- Beantwortung häufig gestellter Fragen
(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket gemäß § 3 dieser AGB sowie den im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Drittanbieter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen, insbesondere die Plattform Fonio AI. Die Nutzung von Unterauftragsverarbeitern berührt nicht die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die vertragsgemäße Leistungserbringung.
§ 3 Pakete und Minutenkontingente
(1) Der Auftragnehmer bietet folgende Servicepakete an:
- Paket S: 1.000 Minuten pro Monat
- Paket M: 2.000 Minuten pro Monat
- Paket L: 3.000 Minuten pro Monat
(2) Zusätzlich zum monatlichen Paketpreis fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, deren Höhe im Einzelvertrag festgelegt wird.
(3) Die im jeweiligen Paket enthaltenen Minuten beziehen sich auf die Gesamtgesprächsdauer aller über den KI-Telefonassistenten geführten Gespräche innerhalb eines Kalendermonats.
(4) Bei Erreichen des gebuchten Minutenkontingents wird der Telefonassistent automatisch deaktiviert. Eine Weiterführung des Betriebs innerhalb desselben Monats ist nur durch ein Upgrade auf ein höheres Paket möglich. Nicht verbrauchte Minuten werden nicht auf den Folgemonat übertragen.
(5) Der Kunde wird über die Annäherung an das Minutenkontingent nach Möglichkeit informiert. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Benachrichtigung besteht nicht.
§ 4 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragserteilung kann auch durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags erfolgen.
(2) Die Mindestlaufzeit des Vertrags richtet sich nach der im Einzelvertrag vereinbarten Laufzeit.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Paketpreis sowie der einmaligen Einrichtungsgebühr.
(2) Die monatliche Paketgebühr ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig und im Voraus zu entrichten.
(3) Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie den Dienst bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu deaktivieren.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Erstellung und den Betrieb des KI-Telefonassistenten erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der durch den Assistenten verarbeiteten Inhalte und Informationen sowie für die Einhaltung seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber Dritten (z. B. Anrufenden).
(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und wird spätestens vor Beginn der Datenverarbeitung unterzeichnet.
(2) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen die Plattform Fonio AI als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Fonio AI verarbeitet insbesondere Gesprächsdaten (Rufnummern, Gesprächsinhalte, Sprachaufnahmen).
(3) Kunden aus dem Gesundheitsbereich (z. B. Arztpraxen, Pflegedienste) werden darauf hingewiesen, dass bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten besondere Anforderungen gemäß Art. 9 DSGVO gelten. Der Auftragnehmer empfiehlt in diesen Fällen die Einholung rechtlicher Beratung.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Einschränkungen, die auf technische Störungen bei Drittanbietern (insbesondere Fonio AI oder Telekommunikationsanbietern) zurückzuführen sind.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der durch den KI-Assistenten ausgegebenen Informationen, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten Daten basieren.
§ 9 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Auftragnehmer strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit des KI-Telefonassistenten an. Ein bestimmter Verfügbarkeitswert wird nur garantiert, sofern dies ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Dienst für Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Eine vorherige Ankündigung erfolgt, soweit möglich und zumutbar.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Pflicht zurückzuführen ist, oder die der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Auftragnehmer wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
